Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 19
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 169
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 13.11.2024 – 1 BvR 368/22Zwischenentscheidung des Senats über die Frage des Ausschlusses eines Richters von der Mitwirkung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl § 110 Abs 6 BerlHG (RIS: HSchulG BE) - hier: kein Ausschluss kraft Gesetzes (§ 18 BVerfGG), aber Besorgnis der Befangenheit nach § 19 Abs 3 iVm § 19 Abs 1 BVerfGG
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 – 14 S 1183/23Zitiert von 1
- BVerfG, 26.02.2014 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 · Zur Auslegung der §§ 18, 19 BVerfGGZitiert von 22
- BVerfG, 24.04.2018 – 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen - zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet
- BVerfG, 25.03.1966 – 2 BvF 1/65Selbstablehnung eines Richters des BundesverfassungsgerichtsZitiert von 1
- BVerfG, 24.10.2023 – 1 BvR 1160/19Befangenheit im Verfahren BKAG – DatenplattformenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 02.07.2026 – 2 BvR 1144/26Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 – VerfGH 33/26.VB-1 und VerfGH 34/26.VB-1
- OLG Stuttgart, 26.03.2026 – 21 W 24/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/19#abs-1 (1) Wird ein Richter des Bundesverfassungsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so entscheidet das Gericht unter Ausschluß des Abgelehnten; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/19#abs-2 (2) Die Ablehnung ist zu begründen. Der Abgelehnte hat sich dazu zu äußern. Die Ablehnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht spätestens zu Beginn der mündlichen Verhandlung erklärt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/19#abs-3 (3) Erklärt sich ein Richter, der nicht abgelehnt ist, selbst für befangen, so gilt Absatz 1 entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/19#abs-4 (4) Hat das Bundesverfassungsgericht die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters für begründet erklärt, wird durch Los ein Richter des anderen Senats als Vertreter bestimmt. Die Vorsitzenden der Senate können nicht als Vertreter bestimmt werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.