Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 3
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 10.07.2020 – 2 K 7650/19Zitiert von 4
- BVerfG, 25.01.2023 – 2 BvR 2189/22 · Wiederholungswahl Berlin – eAZitiert von 9
- BVerfG, 20.07.2021 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika - BefangenheitsgesuchZitiert von 15
- BVerfG, 23.06.2021 – 2 BvB 1/19Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Huber) im Verfahren über den Ausschluss der NPD von staatlicher Finanzierung gem Art 21 Abs 3 GG - Parallelentscheidung
- BVerfG, 23.06.2021 – 2 BvB 1/19Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Huber) im Verfahren über den Ausschluss der NPD von staatlicher Finanzierung gem Art 21 Abs 3 GG - Parallelentscheidung
- BVerfG, 23.06.2021 – 2 BvE 1/17Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Huber) im Organstreitverfahren der NPD gegen den Bundestag wegen des Beschlusses von Art 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drucks 18/12357 und 18/12846) am 22.06.2017 - keine Besorgnis der BefangenheitZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 23.06.2021 – 2 BvE 1/17Erfolgloses Ablehnungsgesuch (Richter Huber) im Organstreitverfahren der NPD gegen den Bundestag wegen des Beschlusses von Art 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drucks 18/12357 und 18/12846) am 22.06.2017 - keine Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 05.12.2019 – 1 BvL 7/18Befangenheit im Verfahren über die Nichtigkeit der KindereheZitiert von 4
- BVerfG, 13.02.2018 – 2 BvR 651/16Sterbehilfe; hier: erfolgreiche RichterablehnungZitiert von 19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/3#abs-1 (1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/3#abs-2 (2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen oder bis zum 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Befähigung als Diplomjurist erworben haben und nach Maßgabe des Einigungsvertrages einen gesetzlich geregelten juristischen Beruf aufnehmen dürfen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/3#abs-3 (3) Sie können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/3#abs-4 (4) Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar. Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor.