§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BUrlG/6#abs-1 (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BUrlG/6#abs-2 (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 6 BUrlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 16.12.2014 – 9 AZR 295/13 · Urlaub - Ausschluss von DoppelansprüchenZitiert von 43
- BAG, 21.02.2012 – 9 AZR 487/10Doppelarbeitsverhältnis nach unwirksamer Kündigung und Begründung eines anderweitigen Arbeitsverhältnisses - Anrechnung von UrlaubZitiert von 19
- BAG, 05.12.2023 – 9 AZR 230/22Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von UrlaubZitiert von 3
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 – 2 Sa 287/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2017 – 4 Sa 7/17Zitiert von 2
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 – 9 Sa 1504/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2025 – 10 Sa 697/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2024 – 2 SLa 127/24
- ArbG Bonn, 12.10.2022 – 5 Ca 228/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 BUrlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.