§ 1
Stand: 02.12.2019
Dem Bund obliegen auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 1 SeeAufgG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.07.2011 – 7 C 7/10Greenpeace-Aktion: Versenken von Natursteinen vor Sylt; Gefahrenabwehr auf Hoher See; Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen ins Meer
- BVerwG, 14.07.2011 – 7 C 7.10
- BGH, 02.12.2004 – III ZR 358/03Zitiert von 8
- OVG Niedersachsen, 04.04.2012 – 8 ME 49/12Reichweite der Berichts- und Auskunftspflicht eines Seelotsen bei einem anhängigen Strafverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- BGH, 02.02.2006 – III ZR 159/05Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Landes bei Wahrnehmung von Bauaufgaben des Bundes im Wege der Organleihe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Köln, 14.03.2024 – 8 K 4189/21
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 SeeAufgG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 147 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2019 I S. 1626
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13.10.2016 Ausfertigung
§ 1 geändert, Nr. 10a aufgehoben durch Artikel 21 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258)
BGBl. 2016 I S. 2258
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.