Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 147 · BT-Drs. 19/4674 · S. 437
Zu Artikel 147 (Änderung des Seeaufgabengesetzes)
Zu Artikel 147 (Änderung des Seeaufgabengesetzes) Zu Nummer 1 § 1 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Das geltende Recht wird beibehalten. Die bisherige Begriffstrias der „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ wird lediglich redaktionell an die Begriffsbestimmung des Artikels 4 Nummer 2 der Drucksache 19/4674 – 438 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Danach umfasst der Begriff der Verarbeitung die bisher verwendeten Be- griffe erheben, verarbeiten und nutzen. Bei der Ersetzung handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der Begrifflichkeiten an die der Verordnung (EU) 2016/679 ohne inhaltliche Änderung. Zu Nummer 2 § 5 stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestimmung aus Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Der Begriff der Datenerhebung ist weit zu verstehen und entspricht den verwendeten Teilschritten im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Da bereits nach geltendem Normverständnis diese Formen der Datenverarbeitung erfasst werden sollten, ist damit keine inhaltliche Änderung verbunden. Zu Nummer 3 § 9e stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Begriffsbestimmung aus Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Der Begriff der Datenerhebung ist weit zu verstehen und entspricht den verwendeten Teilschritten im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Verordnung (
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.436 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.529.469–1.531.905 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP