Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 59l Vertretung vor Gerichten und Behörden
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/59l#abs-1 (1) Berufsausübungsgesellschaften können als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden. Sie haben in diesem Fall die Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/59l#abs-2 (2) Berufsausübungsgesellschaften handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen müssen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/59l#abs-3 (3) Eine Berufsausübungsgesellschaft kann nicht als Verteidiger im Sinne der §§ 137 bis 149 der Strafprozessordnung gewählt oder bestellt werden.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 59l BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 16.01.2024 – VII R 34/22Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbHZitiert von 9
- FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2022 – 9 K 9009/22Zitiert von 11
- BVerfG, 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12Unvereinbarkeit der Verwehrung der gleichzeitigen Zulassung einer GmbH als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft (§§ 59e Abs. 2 Satz 1, 59f Abs. 1 BRAO) mit Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 31
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 – L 19 AS 651/10 B PKHZitiert von 7
- BGH, 16.09.2025 – VIII ZB 25/25Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über besonderes elektronisches Anwaltspostfach einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen BerufsausübungsgesellschaftZitiert von 3
- VG Halle, 18.12.2012 – 7 A 16/12Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 02.06.2026 – VerfGH 86/24.VB-2
- LG Wuppertal, 15.04.2026 – 14 O 78/26
- BSG, 23.09.2025 – B 4 AS 10/24 RSozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Rechtsanwalt - ordnungsgemäße Bevollmächtigung - Nachweis - Übersendung der Vollmachtsurkunde mit dem Widerspruch per Telefax - Aufforderung zum Nachweis der Bevollmächtigung im Original - Verfahrensermessen der Behörde
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 59l BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2022 Ausfertigung
§ 59l geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
BGBl. 2022 I S. 1146 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.