Gesetze / BMVgVFAPrV · BGBl I 2023, Nr. 137

Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

27 Normen · ausgefertigt 22.05.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Amtliche Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Prüfungsausschüsse
  4. § 1Errichtung
  5. § 2Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung
  6. § 3Ausschluss von der Mitwirkung und ordnungsgemäße Besetzung
  7. § 4Geschäftsführung
  8. § 5Verschwiegenheit
  9. Abschnitt 2 · Vorbereitung der Prüfung
  10. § 6Prüfungstermine und Prüfungsort
  11. § 7Antrag auf Zulassung
  12. § 8Entscheidung über die Zulassung
  13. Abschnitt 3 · Durchführung der Abschlussprüfung
  14. § 9Gliederung der Abschlussprüfung
  15. § 10Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge
  16. § 11Sonstiger Nachteilsausgleich
  17. § 12Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss
  18. § 13Nichtöffentlichkeit
  19. § 14Leitung, Fernprüfung, Aufsicht, Protokoll und Verwendung von Kennziffern
  20. § 15Ausweispflicht und Belehrung
  21. § 16Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
  22. § 17Rücktritt und Nichtteilnahme
  23. Abschnitt 4 · Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
  24. § 18Bewertung
  25. § 19Feststellung des Ergebnisses der Abschlussprüfung
  26. § 20Ergebnisprotokoll, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung
  27. § 21Prüfungszeugnis
  28. § 22Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
  29. Abschnitt 5 · Wiederholung der Abschlussprüfung
  30. § 23Wiederholung der Abschlussprüfung
  31. Abschnitt 6 · Schlussbestimmungen
  32. § 24Rechtsbehelfsbelehrung
  33. § 25Prüfungsunterlagen
  34. § 26Übergangsregelung
  35. § 27Inkrafttreten