Gesetze / BMVgVFAPrV · BGBl I 2023, Nr. 137
Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
27 Normen · ausgefertigt 22.05.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Prüfungsausschüsse
- § 1Errichtung
- § 2Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung
- § 3Ausschluss von der Mitwirkung und ordnungsgemäße Besetzung
- § 4Geschäftsführung
- § 5Verschwiegenheit
- Abschnitt 2 · Vorbereitung der Prüfung
- § 6Prüfungstermine und Prüfungsort
- § 7Antrag auf Zulassung
- § 8Entscheidung über die Zulassung
- Abschnitt 3 · Durchführung der Abschlussprüfung
- § 9Gliederung der Abschlussprüfung
- § 10Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge
- § 11Sonstiger Nachteilsausgleich
- § 12Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss
- § 13Nichtöffentlichkeit
- § 14Leitung, Fernprüfung, Aufsicht, Protokoll und Verwendung von Kennziffern
- § 15Ausweispflicht und Belehrung
- § 16Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 17Rücktritt und Nichtteilnahme
- Abschnitt 4 · Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
- § 18Bewertung
- § 19Feststellung des Ergebnisses der Abschlussprüfung
- § 20Ergebnisprotokoll, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- § 21Prüfungszeugnis
- § 22Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 · Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 23Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 6 · Schlussbestimmungen
- § 24Rechtsbehelfsbelehrung
- § 25Prüfungsunterlagen
- § 26Übergangsregelung
- § 27Inkrafttreten