Gesetze / Bundeskindergeldgesetz

BKGG

§ 22 Bericht der Bundesregierung

Bund4 Fassungen

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2006 einen Bericht über die Auswirkungen des § 6a (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vor.

§ 18 § 20