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Artikel 5 · BT-Drs. 19/21988 · S. 25
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Artikel 5 Absatz 1 bestimmt, dass das vorliegende Änderungsgesetz grundsätzlich am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Zu Absatz 2 Die Änderungen in Artikel 2 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Drucksache 19/21988 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz) (NKR-Nr. 5366, BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand: nicht ermittelt Wirtschaft Erfüllungsaufwand: nicht ermittelt Verwaltung Bund Einmaliger Erfüllungsaufwand: Länder Erfüllungsaufwand: 518.000 Euro sowie weiterer nicht quantifizierter Erfüllungsaufwand nicht ermittelt Evaluierung Ziele: Das Regelungsvorhaben wird alle zwei Jahre evaluiert. Feststellung der Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern sowie Untersuchung der Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs. Kriterien/Indikatoren, Sonderauswertungen der Einkommens- und Ver- Datengrundlage: brauchsstichprobe des Jahres 2018, anonymisierte Stichprobe der Lohn- und Einkommensteuerstatistik, Er- gebnisse der Steuerschätzungen, Daten zur strukturelle Bevölkerungsentwicklung, Inflationsrate¸ Einkommens- teuer-Mikrosimulationsmodell des Fraunhofer Instituts für angewandte Informationstechnik (FIT). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/21988 Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand nicht vollständig ermittelt und nachvollziehbar dar- gestellt. Der Nationale Normenkontrollrat (
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.210 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/21988, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.784–95.994 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 8851492a5617cccd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP