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Artikel 5 · BT-Drs. 19/21988 · S. 25

Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Artikel 5 Absatz 1 bestimmt, dass das vorliegende Änderungsgesetz grundsätzlich am 1. Januar 2021 in Kraft
tritt.
Zu Absatz 2
Die Änderungen in Artikel 2 treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Drucksache 19/21988 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur
Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz)
(NKR-Nr. 5366, BMF)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand: nicht ermittelt
Wirtschaft
Erfüllungsaufwand: nicht ermittelt
Verwaltung
Bund
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
Länder
Erfüllungsaufwand:
518.000 Euro
sowie weiterer nicht quantifizierter
Erfüllungsaufwand
nicht ermittelt
Evaluierung
Ziele:
Das Regelungsvorhaben wird alle zwei Jahre evaluiert.
Feststellung der Höhe des von der Einkommensteuer
freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen
und Kindern sowie Untersuchung der Wirkung der kalten
Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs.
Kriterien/Indikatoren, Sonderauswertungen der Einkommens- und Ver-
Datengrundlage:
brauchsstichprobe des Jahres 2018, anonymisierte
Stichprobe der Lohn- und Einkommensteuerstatistik, Er-
gebnisse der Steuerschätzungen, Daten zur strukturelle
Bevölkerungsentwicklung, Inflationsrate¸ Einkommens-
teuer-Mikrosimulationsmodell des Fraunhofer Instituts für
angewandte Informationstechnik (FIT).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/21988
Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand nicht vollständig ermittelt und nachvollziehbar dar-
gestellt.
Der Nationale Normenkontrollrat (

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.210 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21988, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.784–95.994 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 8851492a5617cccd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP