Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

Art 17a Ehewohnung

Stand: 10.06.2019

Bund8 Entscheidungen

Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.

Art 17 Art 17b