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Artikel 10 · BT-Drs. 14/5429 · S. 37
Zu Artikel 10 (Änderung der Hausratsverordnung)
Zu Artikel 10 (Änderung der Hausratsverordnung) Zu Nummer 1 (§13 HausratsVO) Da die einstweilige Anordnung in Bezug auf Verfahrens- gegenstände aus dem Bereich der Hausratsverordnung nun- mehr in § 621g ZPO (dazu siehe Artikel 4 Nr. 6) geregelt ist, kann der bisherige Regelungsinhalt von Absatz 4 ent- fallen. Nach Absatz 4 in der vorgeschlagenen Fassung unterrichtet das Gericht das Jugendamt über eine Wohnungszuweisung nach §§ 3 bis 7, wenn in dem Haushalt Kinder leben. Über die Verweisungen in § 18a und § 64b Abs. 2 Satz 4 FGG-E gilt das auch für Entscheidungen über eine Wohnungsüber- lassung nach § 1361b BGB oder § 2 GewSchG-E. In diesen Fällen wird sich vor allem häufig die Frage stellen, ob und ggf. unter welchen Modalitäten der aus der Wohnung ge- wiesene Täter, ein Elternteil oder eine nach § 1685 BGB umgangsberechtigte Person künftig Umgang mit dem Kind haben soll. Die Unterrichtung gewährleistet, dass das Ju- gendamt von der Wohnungszuweisung oder -überlassung erfährt und so in die Lage versetzt wird, den Beteiligten Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Um- gangsrechts nach § 18 Abs. 3 SGB VIII anzubieten. Diese Unterstützung kann in geeigneten Fällen auch darin be- stehen, dass das Jugendamt eine Begleitung des Umgangs anbietet. Die Mitteilung ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bereich sich die Wohnung befindet. Sollte dies im Einzelfall nicht das gemäß §§ 86 ff. SGB VIII zuständige Jugendamt sein, ist der Vorgang dorthin abzugeben. Besteht zwischen den Beteiligten Streit über das Umgangs- recht und kann auch mit Hilfe des Jugendamtes oder einer Familienberatungsstelle keine einvernehmliche Lösung er- zielt werden, ist eine gerichtliche Regelung des Umgangs in Betracht zu ziehen. Eine solche kann auch vom Jugendamt gegenüber dem Familiengeric
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.502 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/5429, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.035–189.537 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9cd956bb087f4ff9….
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