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Artikel 10 · BT-Drs. 14/5429 · S. 37

Zu Artikel 10 (Änderung der Hausratsverordnung)

Zu Artikel 10 (Änderung der Hausratsverordnung)
Zu Nummer 1 (§13 HausratsVO)
Da die einstweilige Anordnung in Bezug auf Verfahrens-
gegenstände aus dem Bereich der Hausratsverordnung nun-
mehr in § 621g ZPO (dazu siehe Artikel 4 Nr. 6) geregelt
ist, kann der bisherige Regelungsinhalt von Absatz 4 ent-
fallen.
Nach Absatz 4 in der vorgeschlagenen Fassung unterrichtet
das Gericht das Jugendamt über eine Wohnungszuweisung
nach §§ 3 bis 7, wenn in dem Haushalt Kinder leben. Über
die Verweisungen in § 18a und § 64b Abs. 2 Satz 4 FGG-E
gilt das auch für Entscheidungen über eine Wohnungsüber-
lassung nach § 1361b BGB oder § 2 GewSchG-E. In diesen
Fällen wird sich vor allem häufig die Frage stellen, ob und
ggf. unter welchen Modalitäten der aus der Wohnung ge-
wiesene Täter, ein Elternteil oder eine nach § 1685 BGB
umgangsberechtigte Person künftig Umgang mit dem Kind
haben soll. Die Unterrichtung gewährleistet, dass das Ju-
gendamt von der Wohnungszuweisung oder -überlassung
erfährt und so in die Lage versetzt wird, den Beteiligten
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Um-
gangsrechts nach § 18 Abs. 3 SGB VIII anzubieten. Diese
Unterstützung kann in geeigneten Fällen auch darin be-
stehen, dass das Jugendamt eine Begleitung des Umgangs
anbietet.
Die Mitteilung ist an das Jugendamt zu richten, in dessen
Bereich sich die Wohnung befindet. Sollte dies im Einzelfall
nicht das gemäß §§ 86 ff. SGB VIII zuständige Jugendamt
sein, ist der Vorgang dorthin abzugeben.
Besteht zwischen den Beteiligten Streit über das Umgangs-
recht und kann auch mit Hilfe des Jugendamtes oder einer
Familienberatungsstelle keine einvernehmliche Lösung er-
zielt werden, ist eine gerichtliche Regelung des Umgangs in
Betracht zu ziehen. Eine solche kann auch vom Jugendamt
gegenüber dem Familiengeric

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.502 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/5429, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.035–189.537 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9cd956bb087f4ff9….

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