Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 888 Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/888#abs-1 (1) Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen, zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht, unwirksam ist, kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung verlangen, die zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/888#abs-2 (2) Das Gleiche gilt, wenn der Anspruch durch ein Veräußerungsverbot gesichert ist.
Wird zitiert von 120 Entscheidungen zu § 888 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Dresden, 06.11.2020 – 22 U 330/20
- BGH, 14.01.2022 – V ZR 245/20Zwangssicherungshypothek im Wohnungsgrundbuch: Unverjährbarkeit eines Zustimmungsanspruchs des Vormerkungsberechtigten zur Löschung; Verjährungseinrede wegen Verjährung des schuldrechtlichen AnspruchsZitiert von 11
- BGH, 02.07.2010 – V ZR 240/09Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur Löschung einer vormerkungswidrigen Belastung des GrundstücksZitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 10.06.2005 – I-9 W 22/05Sicherungshypothek: Zulässigkeit der Geltendmachung des Löschungsanspruchs aus § 888 Abs. 1 BGB durch den Vormerkungsberechtigten vor Eigentumsumschreibung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.12.2022 – V ZR 72/21Umfang der Rechtskraftwirkung eines wegen des fehlenden Eintritts von aufschiebenden Bedingungen klageabweisenden UrteilsZitiert von 3
- BGH, 04.12.2015 – V ZR 202/14Verzugsschadensersatzanspruch gegen den vormerkungswidrig Grundbucheingetragenen wegen Verzögerung der Zustimmung zur LöschungZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 14.08.2026 – 15 K 555/24Kein Anspruch auf Neubewertung der angegriffenen schriftlichen Aufsichtsarbeiten in der Pflichtfachprüfung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Karlsruhe, 30.12.2025 – 19 W 38/24 (Wx)
- OLG Rostock, 04.09.2025 – 3 UH 6/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 888 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.