Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 884 Wirkung gegenüber Erben
Stand: 10.06.2019
Soweit der Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, kann sich der Erbe des Verpflichteten nicht auf die Beschränkung seiner Haftung berufen.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Soweit der Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, kann sich der Erbe des Verpflichteten nicht auf die Beschränkung seiner Haftung berufen.