Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 889 Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Bremen, 19.11.2014 – 1 U 15/14Zitiert von 1
- BGH, 18.12.2015 – V ZR 269/14Rechtsfolgen des Erlöschens eines Nießbrauchsrecht an einem Grundstück mit dem Tod des Nießbrauchers: Rechtsnachfolge des Grundstückseigentümers; Ansprüche gegen DritteZitiert von 5
- BGH, 02.03.2023 – V ZB 64/21Zulässigkeit einer Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück; Pfändbarkeit eines EigentümerwohnungsrechtsZitiert von 2
- BFH, 23.01.2024 – IX R 14/23Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertVZitiert von 5
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2024 – 1 LZ 2/19 OVG
- OLG München, 25.04.2024 – 16 UF 906/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.01.2024 – V ZR 191/22Erbbaurechtsvertrag zwischen einer Gemeinde als Eigentümerin und einer Privatperson: Vereinbarung des Ausschlusses der Heimfallvergütung; Verhältnismäßigkeit der vergütungslosen Rückübertragung des ErbbaurechtsZitiert von 4
- BGH, 22.06.2023 – V ZB 10/22Grundbuchsache: Pfändbarkeit des Eigentümerwohnungsrechts und dessen Löschung bei Insolvenz des Wohnungseigentümers
- KG, 07.10.2021 – 1 W 342/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 889 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt.