Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 77 Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen
Stand: 01.08.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/77#abs-1 (1) Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beim Gericht eingereicht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/77#abs-2 (2) Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 77 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Zweibrücken, 08.05.2014 – 3 W 57/13
- OLG Karlsruhe, 29.04.2024 – 19 W 21/24 (Wx)
- OLG Düsseldorf, 30.06.2021 – 3 Wx 54/21
- KG, 27.11.2020 – 22 W 13/20
- OLG Düsseldorf, 26.08.2020 – 3 Wx 134/20
- KG, 23.07.2020 – 22 W 1005/20
Zuletzt entschieden
- VG Wiesbaden, 09.07.2015 – 25 K 1066/13.WI.DZitiert von 4
- OLG Zweibrücken, 26.06.2013 – 3 W 41/13
- KG, 07.03.2012 – 25 W 95/11Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2022 Ausfertigung
§ 77 umnummeriert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.