Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 686 Irrtum über die Person des Geschäftsherrn
Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 686 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 06.11.2012 – 11 U 194711
- BGH, 21.02.2002 – III ZR 107/01Zitiert von 2
- BGH, 27.07.2000 – III ZR 359/99Zitiert von 1
- BVerwG, 27.02.2020 – 3 C 11/18Aufwendungsersatz für die Unterbringung eines HundesZitiert von 5
- VG Minden, 27.06.2017 – 4 K 5405/16
- VG Stade, 27.03.2015 – 3 A 1171/13Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.03.2013 – 6 A 1760/11Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der Kosten für selbst beschaffte Schulbücher Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- OLG Köln, 19.11.1996 – 9 U 92/96
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 686 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.