Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
Stand: 10.06.2019
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Wird zitiert von 77 Entscheidungen zu § 624 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 – 6 Sa 409/08
- LAG Hamm, 26.07.2002 – 7 Sa 669/02
- ArbG Heilbronn, 08.05.2012 – 5 Ca 307/11
- LG Düsseldorf, 19.04.2010 – 22 S 377/08
- OLG Köln, 20.03.2020 – 20 U 240/19Zitiert von 4
- OVG Sachsen, 25.02.2020 – 4 A 439/18
Zuletzt entschieden
- LAG Niedersachsen, 19.12.2025 – 17 SLa 430/25
- OLG Köln, 20.11.2025 – 22 W 36/25
- OLG Brandenburg, 21.08.2025 – 10 U 57/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 624 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.