Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/4672 · S. 26
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu Nummer 1 (Änderung des § 555c Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BGB) Der Vermieter hat künftig die Wahl, ob er die Mieterhöhung nach § 559 BGB-E oder im vereinfachten Verfahren nach § 559c BGB-E berechnen will. In beiden Fällen muss der Vermieter schon in der Modernisierungsankündi- gung mitteilen, wie hoch die zu erwartende Mieterhöhung sein wird. Zu Nummer 2 (Änderung des § 556e Absatz 2 Satz 1 – Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Moder- nisierung) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung eines neuen Absatzes 3a in § 559 BGB. Der Verweis in § 556e Absatz 2 Satz 1 BGB wird um § 559 Absatz 3a BGB ergänzt. Bei der Berücksichtigung einer durchge- führten Modernisierung für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn nach § 559 BGB kann auch die neue Kap- pungsgrenze für Modernisierungen relevant werden, weshalb sich der Verweis auch hierauf erstrecken sollte. Zu Nummer 3 (Änderung des § 556g – Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete) Zu Buchstabe a (Einfügung des § 556g Absatz 1a BGB) Nach § 556g Absatz 1a Satz 1 BGB-E ist der Vermieter in den Fällen, in denen eine von § 556d Absatz 1 BGB abweichende und nach § 556e BGB oder § 556f BGB zulässige Miete gefordert wird, verpflichtet, dem Mieter vor Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert in Textform Auskunft über den im Einzelfall vorlie- genden Ausnahmetatbestand zu erteilen. Dies betrifft sowohl Modifizierungen der zulässigen Miethöhe bei Miet- beginn aufgrund einer höheren Vormiete (§ 556e Absatz 1 BGB) oder aufgrund einer (einfachen) Modernisierung (§ 556e Absatz 2 BGB) als auch vollständige Ausnahmen von der Mietpreisbegrenzung nach § 556d Absatz 1 BGB bei einer Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird/wurd
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.653 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4672, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.251–123.904 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 81d650e0376a9f0d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP