Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 550 Form des Mietvertrags
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
Wird zitiert von 396 Entscheidungen zu § 550 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.09.2017 – XII ZR 114/16Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog. Schriftformheilungsklausel; treuwidrige Berufung auf den SchriftformmangelZitiert von 10
- KG, 24.11.2016 – 8 U 70/15Zitiert von 1
- BGH, 24.02.2010 – XII ZR 120/06Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist; Einhaltung der Schriftform bei einem konkludent abgeschlossenen MietvertragZitiert von 29
- BGH, 07.03.2018 – XII ZR 129/16Grundstücksmiete: Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung mehrerer gleichlautender UrkundenZitiert von 15
- BGH, 21.11.2018 – XII ZR 78/17Gewerberaummiete: Ausübung der Verlängerungsoption gegenüber dem Zwangsverwalter; SchriftformerfordernisZitiert von 1
- BGH, 25.11.2015 – XII ZR 114/14Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung einer Änderung der Miethöhe; treuwidrige Berufung auf den Schriftformmangel und Formbedürftigkeit für Vereinbarungen über Um- und AusbaumaßnahmenZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 24.07.2026 – 1 U 6/26Gewerberaummiete: Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung bei Schriftformmangel wegen unklarer Mietzeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 11.03.2026 – XII ZR 51/25Wirksamkeit einer in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten WertsicherungsklauselZitiert von 6
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 30/24 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 - Mehrbedarf - Aufwendungen im Zusammenhang mit der COVID-19-PandemieZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 550 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.