Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 566 Kauf bricht nicht Miete
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 699
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 12.07.2017 – XII ZR 26/16Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei Veräußerung des GrundstücksZitiert von 11
- BGH, 04.09.2019 – XII ZR 52/18Voraussetzungen eines Eintritts des Erwerbers in den MietvertragZitiert von 23
- BGH, 27.10.2021 – XII ZR 84/20Grundstücksmiete: Fortbestand des Mietverhältnisses nach Veräußerung des vermieteten Grundstücks bei fehlender Identität zwischen Vermieter und VeräußererZitiert von 4
- AG Hamburg, 19.04.2024 – 49 C 373/23
- AG Mannheim, 18.04.2008 – 9 C 48/08
- BGH, 12.10.2016 – XII ZR 9/15Erwerb eines gewerblich vermieteten Grundstücks: Eintritt des Erwerbers in das zwischen dem Veräußerer und dem Mieter vereinbarte AnkaufsrechtZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 06.08.2026 – 10 A 1107/24
- OLG Brandenburg, 21.04.2026 – 6 U 23/25
- OVG Saarland, 16.04.2026 – 1 A 78/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 566 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/566#abs-1 (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/566#abs-2 (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.