Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
Stand: 10.06.2019
Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.