Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung

Stand: 10.06.2019

Bund173 Entscheidungen

Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.

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