§ 201 Übergangsbestimmungen für bestehende Anstalten
Stand: 10.06.2019
Für Anstalten, mit deren Errichtung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, gilt folgendes:
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 201 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG GieBen, 03.01.2012 – 2 StVK-Vollz. 206/11
- LG Bochum, 18.04.2008 – Vollz S 20/08
- EGMR, 10.04.2007 – 23947/03
- BVerfG, 22.02.2011 – 1 BvR 409/09Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 EuroZitiert von 44
- BGH, 11.10.2005 – 5 ARs (VollZ) 54/05
- OLG Hamm, 20.01.2005 – 1 Vollz (Ws) 147/04Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der gemeinsamen Unterbringung von Strafgefangenen in einem kleinen Haftraum ohne hinreichende räumliche Abtrennung der Toilette Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 20.03.2013 – 2 BvR 67/11Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines Strafgefangenen gemeinsam mit einem rauchenden Mitgefangenen - Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung - Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte bei Anhaltspunkten für gezielte Erledigungsmaßnahmen zur Vermeidung gerichtlicher KontrolleZitiert von 21
- LG Heidelberg, 24.09.2012 – 1 O 96/11
- BVerfG, 07.11.2011 – 1 BvR 1403/09Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 EuroZitiert von 24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 201 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 201 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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22.12.1981 Ausfertigung
§ 201 geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I 1523)
BGBl. 1981 I S. 1523
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.