Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2369 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 2369 BGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 2369 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 03.08.2011 – 3 Wx 21/11Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 23.12.2019 – 3 Wx 86/19Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 26.11.2014 – 11 Wx 83/14
- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2013 – 20 W 281/12
- OLG Hamm, 05.07.2005 – 15 W 117/04
- OLG Düsseldorf, 30.01.2015 – I-3 Wx 141/14
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 08.07.2014 – 15 W 208/14
- BGH, 11.06.2014 – IV ZB 3/14Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen der wirksamen Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über ErbscheinsanträgeZitiert von 6
- OLG Köln, 21.02.2014 – 2 Wx 30/14 und 2 Wx 43/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2369 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.06.2015 Ausfertigung
§ 2369 aufgehoben durch Artikel 16 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I 1042)
BGBl. 2015 I S. 1042
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 2369 neu gefasst durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.