Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 105 Andere Verfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 43
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 10.01.2017 – 6 W 125/16
- OLG Karlsruhe, 15.05.2023 – 5 UF 31/22Zitiert von 1
- BGH, 16.05.2019 – V ZB 101/18Grundbuchrechtliches Berichtigungsverfahren: Anerkennungsfähigkeit einer güterrechtlichen Entscheidung eines ausländischen Gerichts betreffend die Übertragung eines Anteils einer GbR auf einen der miteinander verheirateten Gesellschafter
- KG, 04.08.2023 – 19 W 25/23
- BGH, 26.06.2019 – XII ZB 299/18Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen Ehefrau und einem bosnischen Ehemann: Bestimmung des anwendbaren Sachrechts; Rückwirkung der Feststellung der Anerkennungsvoraussetzungen für ein ausländisches Ehescheidungsurteil; Gegenstandslosigkeit einer Entscheidung über die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft; verfahrensrechtliche Behandlung von vorzeitigem Zugewinnausgleich und Zugewinnausgleich nach der EhescheidungZitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 26.05.2020 – 21 SV 2/20
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.02.2026 – XII ZB 254/25Wirksamkeit einer aus dem islamischen Rechtskreis stammenden Brautgabevereinbarung
- OLG München, 22.08.2025 – 33 Wx 246/24 e
- OLG Düsseldorf, 26.09.2024 – 7 UF 93/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 105 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist.