Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2360 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
-
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 2360 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 – OVG 70 A 17.13Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 – OVG 70 A 12.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 – OVG 70 A 18.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 – OVG 70 A 11.13Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2008 Ausfertigung
§ 2360 aufgehoben durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.