Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/16#abs-1 (1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, so hat das Betreuungsgericht, für einen minderjährigen Beteiligten das Familiengericht auf Ersuchen der Behörde einen geeigneten Vertreter zu bestellen
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/16#abs-2 (2) Für die Bestellung des Vertreters ist in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beteiligte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; im Übrigen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die ersuchende Behörde ihren Sitz hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/16#abs-3 (3) Der Vertreter hat gegen den Rechtsträger der Behörde, die um seine Bestellung ersucht hat, Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Erstattung seiner baren Auslagen. Die Behörde kann von dem Vertretenen Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. Sie bestimmt die Vergütung und stellt die Auslagen und Aufwendungen fest.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/16#abs-4 (4) Im Übrigen gelten für die Bestellung und für das Amt des Vertreters in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 die Vorschriften über die Betreuung, in den übrigen Fällen die Vorschriften über die Pflegschaft entsprechend.
Wird zitiert von 38 Entscheidungen zu § 16 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 02.07.2008 – 8 C 18.07Zitiert von 3
- VG Cottbus, 10.02.2011 – 1 K 1174/06
- BGH, 16.11.2011 – XII ZB 6/11Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im Disziplinarverfahren: Anzuwendendes Verfahrensrecht; Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen VerfahrenZitiert von 8
- LG Mainz, 07.11.2007 – 8 T 158/07
- BVerwG, 22.04.2004 – 7 C 5.03Zitiert von 5
- VG Frankfurt (Oder), 22.06.2015 – VG 4 K 765/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.03.2026 – V ZB 13/25Genehmigungszuständigkeit bei Grundstücksgeschäften eines bestellten Vertreters
- BGH, 18.02.2026 – AnwZ (Brfg) 1/26
- BGH, 13.08.2025 – XII ZB 285/25Maßgeblichkeit des freien Willens des Betroffenen bei Vertreterbestellung in sozialrechtlichen VerwaltungsverfahrenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.