Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
Stand: 10.06.2019
Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.
Wird zitiert von 158 Entscheidungen zu § 2361 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 29.05.2024 – 10 W 76/23
- KG, 13.03.2012 – 1 W 747/11Zitiert von 2
- OLG Hamm, 18.07.2024 – 10 W 12/24
- OLG Köln, 23.12.2013 – 2 Wx 304/13
- KG, 22.12.2011 – 1 W 544/11
- OLG Saarbrücken, 07.11.2011 – 5 W 239/11 - 106
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 13.05.2026 – 3 W 33/25
- BGH, 13.05.2026 – IV ZB 26/25Zuständigkeit des Rechtspflegers für Erteilung eines ErbscheinsZitiert von 3
- OLG Köln, 23.03.2026 – 2 W 44/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2361 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.06.2015 Ausfertigung
§ 2361 geändert, Abs. 2 und 3 aufgehoben durch Artikel 16 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I 1042)
BGBl. 2015 I S. 1042
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