Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 149
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Nach Gewicht
- OLG Hamm, 29.05.2024 – 10 W 76/23
- KG, 13.03.2012 – 1 W 747/11Zitiert von 2
- OLG Hamm, 18.07.2024 – 10 W 12/24
- OLG Köln, 23.12.2013 – 2 Wx 304/13
- KG, 22.12.2011 – 1 W 544/11
- OLG Saarbrücken, 07.11.2011 – 5 W 239/11 - 106
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 13.05.2026 – 3 W 33/25
- BGH, 13.05.2026 – IV ZB 26/25Zuständigkeit des Rechtspflegers für Erteilung eines ErbscheinsZitiert von 3
- OLG Köln, 23.03.2026 – 2 W 44/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2361 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.