Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs

Stand: 10.06.2019

Bund64 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2317#abs-1 (1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2317#abs-2 (2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.

§ 2316 § 2318