Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2180 Annahme und Ausschlagung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 30
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 12.01.2011 – IV ZR 230/09Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den überlebenden Ehegatten; Wiedererlangung der Testierfreiheit durch den überlebenden Ehegatten nach - wirksamer - VermächtnisausschlagungZitiert von 4
- OLG Saarbrücken, 10.05.2023 – 5 U 57/22Erbrecht: Ausgleichungspflicht unter Abkömmlingen bei gewillkürter Erbfolge; Voraussetzungen einer Ausstattung durch Grundstücksübertragung an ein älteres Kind (hier: 48 Jahre) KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- OLG Köln, 05.12.2005 – 2 U103/05
- OLG Köln, 05.12.2005 – 2 U 103/05Zitiert von 1
- BGH, 18.10.2000 – IV ZR 99/99Zitiert von 8
- OLG Hamm, 09.02.2023 – 10 U 117/22
Zuletzt entschieden
- LG Ellwangen, 27.06.2025 – 3 O 283/21
- OLG Hamm, 02.06.2025 – 10 U 3/25
- OLG Karlsruhe, 14.05.2024 – 19 W 76/23 (Wx)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2180 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2180#abs-1 (1) Der Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis nicht mehr ausschlagen, wenn er es angenommen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2180#abs-2 (2) Die Annahme sowie die Ausschlagung des Vermächtnisses erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten. Die Erklärung kann erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden; sie ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2180#abs-3 (3) Die für die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften des § 1950, des § 1952 Abs. 1, 3 und des § 1953 Abs. 1, 2 finden entsprechende Anwendung.