Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1950 Teilannahme; Teilausschlagung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- OLG München, 22.08.2025 – 33 Wx 246/24 e
- OLG Brandenburg, 14.02.2023 – 3 W 60/22Zitiert von 1
- BFH, 29.09.2015 – II R 23/14(Grundstückserwerb zur Abgeltung eines auf Geld gerichteten Abfindungsergänzungsanspruchs i.S. des § 13 HöfeO nicht grunderwerbsteuerbefreit)Zitiert von 3
- BFH, 17.04.1996 – X R 160/94Zitiert von 3
- LG Ellwangen, 27.06.2025 – 3 O 283/21
- FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2023 – 15 K 15045/23
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 17.07.2023 – 3 Wx 91/23
- OLG Frankfurt am Main, 06.04.2023 – 21 W 3/23
- OLG Bremen, 17.06.2020 – 3 W 15/20Zitiert von 1
11 Entscheidungen zu § 1950 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1950 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. Die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam.