Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1950 Teilannahme; Teilausschlagung
Stand: 10.06.2019
Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. Die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 1950 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG München, 22.08.2025 – 33 Wx 246/24 e
- OLG Brandenburg, 14.02.2023 – 3 W 60/22Zitiert von 1
- BFH, 29.09.2015 – II R 23/14(Grundstückserwerb zur Abgeltung eines auf Geld gerichteten Abfindungsergänzungsanspruchs i.S. des § 13 HöfeO nicht grunderwerbsteuerbefreit)Zitiert von 3
- BFH, 17.04.1996 – X R 160/94Zitiert von 3
- LG Ellwangen, 27.06.2025 – 3 O 283/21
- FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2023 – 15 K 15045/23
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 17.07.2023 – 3 Wx 91/23
- OLG Frankfurt am Main, 06.04.2023 – 21 W 3/23
- OLG Bremen, 17.06.2020 – 3 W 15/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1950 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.