Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2176 Anfall des Vermächtnisses
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Münster, 06.06.2013 – 3 K 462/13 Erb
- OLG Celle, 30.10.2002 – 7 U 48/97
- BFH, 20.10.2015 – VIII R 40/13Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines VermächtnisanspruchsZitiert von 17
- OLG Hamm, 12.12.2024 – 10 W 7/24Erbrecht: Wirksamkeit einer Vermächtnisanordnung unter der Bedingung des Nachweises des Güterstands der Gütertrennung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VG München, 16.02.2024 – M 7 SN 23.2209
- OLG Saarbrücken, 24.01.2024 – 5 U 8/23Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 18.12.2024 – 9 K 2015/21 Kap
- LG Darmstadt, 29.05.2024 – 3 O 174/23
- EuGH, 12.10.2023 – C-670/21Zitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2176 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt, unbeschadet des Rechts, das Vermächtnis auszuschlagen, zur Entstehung (Anfall des Vermächtnisses) mit dem Erbfall.