Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2174 Vermächtnisanspruch

Stand: 10.06.2019

Bund166 Entscheidungen

Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.

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