Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1953 Wirkung der Ausschlagung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1953#abs-1 (1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1953#abs-2 (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1953#abs-3 (3) Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen ist. Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.
Wird zitiert von 115 Entscheidungen zu § 1953 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.03.2023 – IV ZB 12/22Ausschlagung der Erbschaft: Irrtum des Ausschlagenden über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende PersonZitiert von 8
- OLG Hamm, 21.04.2022 – 15 W 51/19
- BGH, 30.11.2022 – IV ZR 60/22Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung seines ErbteilsZitiert von 15
- KG, 11.07.2019 – 19 W 50/19Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 21.09.2017 – I-3 Wx 173/17
- OLG Frankfurt am Main, 04.05.2017 – 20 W 197/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 28.07.2026 – 3 U 76/24Gemeinschaftliches Testament: Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung; Voraussetzungen der Wechselbezüglichkeit einer Vermächtnisanordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OLG München, 13.11.2024 – 7 U 2821/22
- OLG Brandenburg, 07.11.2024 – 12 U 162/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1953 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.