Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2091 Unbestimmte Bruchteile
Stand: 10.06.2019
Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den §§ 2066 bis 2069 ein anderes ergibt.