Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1793 Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1793#abs-1 (1) Das Familiengericht entscheidet auf Antrag über die hinsichtlich einer Sorgeangelegenheit bestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1793#abs-2 (2) Antragsberechtigt sind der Vormund, der Pfleger und der Mündel, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Wird zitiert von 78 Entscheidungen zu § 1793 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Braunschweig, 29.03.2019 – 2 WF 11/19
- OLG Karlsruhe, 06.05.2013 – 5 WF 170/12Zitiert von 3
- VG Saarland Saarlouis, 22.08.2008 – 11 K 90/07Zitiert von 2
- VG Köln, 08.04.2022 – 25 K 4957/18
- OVG NRW, 02.04.2008 – 12 A 439/08Zitiert von 1
- BGH, 12.02.2014 – XII ZB 592/12Ergänzungspflegerbestellung im Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung für ein minderjähriges KindZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 22.11.2023 – 4 So 59/23
- OLG Frankfurt am Main, 27.07.2023 – 1 U 6/21Zitiert von 1
- VG Würzburg, 27.04.2023 – W 3 K 21.1485
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1793 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.06.2011 Ausfertigung
§ 1793 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (BGBl. I 1306)
BGBl. 2011 I S. 1306
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.