Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Stand: 10.06.2019
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.
Wird zitiert von 296 Entscheidungen zu § 1628 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 01.03.2023 – 11 UF 214/22Zitiert von 5
- AG Flensburg, 30.11.2023 – 90 F 93/22
- BGH, 09.11.2016 – XII ZB 298/15Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern: Prüfungsumfang des Familiengerichts bei einem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der EntscheidungsbefugnisZitiert von 13
- OLG Frankfurt am Main, 05.05.2025 – 4 UF 181/24
- OLG Karlsruhe, 09.12.2024 – 2 UF 200/24Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 18.07.2024 – 6 UF 119/24Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.04.2026 – XII ZB 415/25Vertretungsausschluss verheirateter Eltern im Unterhaltsverfahren; Kindesunterhalt beim erweiterten UmgangZitiert von 3
- OVG NRW, 23.02.2026 – 19 E 737/25Prozesskostenhilfe für Klage gegen vorläufige Kurzbeschulung; Rechtsschutzbedürfnis bei Zeitablauf vor Klageerhebung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- SG Dortmund, 19.02.2026 – S 26 AY 8/26 ERZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1628 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.