Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
Stand: 10.06.2019
Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 165 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 03.02.2004 – XI ZR 125/03Bereicherungsrecht: Unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Bank gegen den Scheckbegünstigten bei Geschäftsunfähigkeit des Vertreters des Kontoinhabers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- VG Braunschweig, 08.02.2005 – 2 B 419/04Zitiert von 1
- BGH, 30.03.2004 – XI ZR 145/03Bereicherungsrecht: Unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Bank gegen den Anweisungsempfänger bei Fehlen einer wirksamen Zahlungsanweisung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 10.01.1961 – 1 StR 517/60Zitiert von 2
- LG Karlsruhe, 24.09.2025 – 2 O 64/23
- LAG Hamm, 13.02.2025 – 13 SLa 307/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Münster, 24.09.2009 – 012 O 471/07
- OLG Zweibrücken, 04.12.2003 – 4 U 35/03Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 11.11.2002 – I-1 U 29/02
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