Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
Stand: 10.06.2019
Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.