§ 287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/287#abs-1 (1) Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen. Das Gericht kann den Beweisführer über den Schaden oder das Interesse vernehmen; die Vorschriften des § 452 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/287#abs-2 (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1, 2 sind bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten auch in anderen Fällen entsprechend anzuwenden, soweit unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhältnis stehen.
Wird zitiert von 10.667 Entscheidungen zu § 287 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
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- LG Stuttgart, 27.02.2025 – 30 O 239/17Zitiert von 1
- LG Amberg, 01.10.2021 – 24 O 1019/15Zitiert von 1
- OLG Braunschweig, 26.05.2025 – 2 U 10/24
- OLG Stuttgart, 05.11.2013 – 20 W 4/12Spruchverfahren: Erfolglosigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung von Abfindung und Ausgleich bei einem Gewinnabführungsvertrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- LG Stuttgart, 27.02.2025 – 30 O 235/17
Zuletzt entschieden
- OLG Hamburg, 22.09.2026 – 7 U 18/24Recht am eigenen Bild: Kriterien für die Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr bei unbefugter kommerzieller Nutzung des Bildnisses einer bekannten Persönlichkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Münster, 05.08.2026 – 5 K 2876/24Zitiert von 1
- LAG Köln, 31.07.2026 – 8 SLa 603/25Außerordentliche Kündigung - CEO-Betrug - Grobe Fahrlässigkeit - Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
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