Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1631d#abs-1 (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1631d#abs-2 (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 1631d BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 30.08.2013 – 3 UF 133/13Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2025 – 13 S 1456/24Zitiert von 2
- OVG NRW, 05.07.2024 – 8 A 3194/21Zitiert von 9
- VG Neustadt an der Weinstraße, 26.07.2023 – 3 K 26/23.NWZitiert von 4
- BVerfG, 13.02.2013 – 1 BvQ 2/13Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität: Möglichkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes - hier: Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung gem §§ 1696, 1671 BGB, 166 FamFG bzw § 1666 BGB bei Uneinigkeit der Eltern über Beschneidung des KindesZitiert von 8
- BVerfG, 08.02.2013 – 1 BvR 102/13Nichtannahmebeschluss: "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (juris: BeschnG) betrifft einen im Jahr 1991 beschnittenen Muslim nicht selbst iSd § 90 Abs 1 BVerfGG
Zuletzt entschieden
- AG Bernau, 04.11.2024 – 2 Ds 60/23Volksverhetzung durch Auslegen sogenannter Dönergutscheine: Verurteilung wegen Herabwürdigung jüdischer und muslimischer Religionsgemeinschaften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Bochum, 14.09.2022 – 6 O 247/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 10.12.2018 – 13 B 576/18Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1631d BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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12.05.2021 Ausfertigung
§ 1631d geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I 1082)
BGBl. 2021 I S. 1082
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20.12.2012 Ausfertigung
§ 1631d eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2749)
BGBl. I S. 2749
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