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Artikel 1 · BT-Drs. 19/24686 · S. 24

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Die Vorschrift enthält Regelungen über Behandlungen an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kin-
dern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Die vorgesehene Einschränkung der Personensorge dient dem
umfassenden Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung dieser Kinder.
Die Vorschrift beschränkt die Personensorge, solange das Kind selbst nicht einwilligungsfähig ist. Dabei kommt
es nicht nur auf das Alter, sondern auch auf die konkrete Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Einzelfall an. Zur
Bejahung der Einwilligungsfähigkeit muss das Kind in der Lage sein, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 25 –                         Drucksache 19/24686


sowie die langfristigen Folgen der Behandlung zu erfassen und seinen Willen hiernach auszurichten. In Bezug
auf die langfristigen Folgen einer Behandlung muss ein Verständnis nicht nur in Bezug auf eventuell notwendig
werdende Folgebehandlungen, sondern insbesondere in Bezug auf die Folgen für die eigene geschlechtliche Iden-
tität gebildet werden können. Es ist deshalb auch zu berücksichtigen, ob das Kind ein verfestigtes eigenes Ver-
ständnis von geschlechtlicher Identität entwickelt hat. Abgeleitet vom Schutzgedanken des Gesetzes, das die
Selbstbestimmung des Kindes schützen soll, ist für die Bejahung der Einwilligungsfähigkeit des Kindes ebenfalls
notwendig, dass es sich eine Meinung über seine eigene geschlechtliche Identität bilden und sie äußern kann und
es ein Verständnis für geschlechtliche Vielfalt und für Lebensweisen jenseits des binären Geschlechterverständnis
hat. Ab welchem Lebensalter des Kindes diese Einwilligungsfähigkeit besteht, lässt sich nicht abstrakt bestimmen.
Dabei kommt es nicht nur auf 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 46.708 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24686, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.422–128.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 24d19c1e1d86d9c0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP