Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/24686 · S. 24
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Die Vorschrift enthält Regelungen über Behandlungen an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kin- dern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Die vorgesehene Einschränkung der Personensorge dient dem umfassenden Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung dieser Kinder. Die Vorschrift beschränkt die Personensorge, solange das Kind selbst nicht einwilligungsfähig ist. Dabei kommt es nicht nur auf das Alter, sondern auch auf die konkrete Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Einzelfall an. Zur Bejahung der Einwilligungsfähigkeit muss das Kind in der Lage sein, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/24686 sowie die langfristigen Folgen der Behandlung zu erfassen und seinen Willen hiernach auszurichten. In Bezug auf die langfristigen Folgen einer Behandlung muss ein Verständnis nicht nur in Bezug auf eventuell notwendig werdende Folgebehandlungen, sondern insbesondere in Bezug auf die Folgen für die eigene geschlechtliche Iden- tität gebildet werden können. Es ist deshalb auch zu berücksichtigen, ob das Kind ein verfestigtes eigenes Ver- ständnis von geschlechtlicher Identität entwickelt hat. Abgeleitet vom Schutzgedanken des Gesetzes, das die Selbstbestimmung des Kindes schützen soll, ist für die Bejahung der Einwilligungsfähigkeit des Kindes ebenfalls notwendig, dass es sich eine Meinung über seine eigene geschlechtliche Identität bilden und sie äußern kann und es ein Verständnis für geschlechtliche Vielfalt und für Lebensweisen jenseits des binären Geschlechterverständnis hat. Ab welchem Lebensalter des Kindes diese Einwilligungsfähigkeit besteht, lässt sich nicht abstrakt bestimmen. Dabei kommt es nicht nur auf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 46.708 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/24686, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.422–128.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 24d19c1e1d86d9c0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP