Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1631c Verbot der Sterilisation

Stand: 01.01.2023

FamilienrechtBund2 Fassungen1 Entscheidung

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.

←§ 1631b →§ 1631d