Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1360b Zuvielleistung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 35
Nach Gewicht
- BGH, 12.06.2002 – XII ZR 288/00Zitiert von 10
- BAG, 29.04.2004 – 6 AZR 101/03BAT: Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2 nach Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft; analoge Anwendung der Regelung für verheiratete Angestellte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 87
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 – 4 S 797/12Zitiert von 8
- OLG Oldenburg, 01.03.2005 – 12 U 116/04Zitiert von 2
- BVerfG, 19.06.2012 – 2 BvR 1397/09Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten Beamten einerseits und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Beamten andererseits hinsichtlich der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 gem § 40 Abs 1 Nr 1 BBesG zwischen 01.08.2001 und 01.01.2009 - Differenzierung zwischen Ehe und anderen, in vergleichbarer Weise rechtlich verfassten Lebensformen kann bei Vergleichbarkeit des geregelten Lebenssachverhalts und des Normzwecks nicht allein mit Schutzgebot der Ehe gerechtfertigt werden - hier: Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig - Verfassungsbeschwerde teils unzulässig - gerügte Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt - Pflicht des Gesetzgebers zu rückwirkender Neuregelung für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Fälle - Gegenstandswertfestsetzung auf 25000 EuroZitiert von 112
- BVerfG, 21.07.2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GGZitiert von 161
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.11.2025 – B 5 R 9/24 RAnrechnung des Einkommens eines Ehegatten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit
- BFH, 09.09.2025 – VI R 16/23Doppelte Haushaltsführung: Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten aufgrund eigener Verpflichtung gezahlten Kosten einer Zweitwohnung des anderen EhegattenZitiert von 1
- OLG Hamm, 06.05.2025 – 3 UF 213/24
35 Entscheidungen zu § 1360b BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1360b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.