Gesetze / Lebenspartnerschaftsgesetz
LPartG§ 2 Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 30
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07Unvereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderZitiert von 96
- BGH, 26.04.2017 – IV ZR 126/16Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente: Vertragsanpassung bei Begründung einer eingetragenen LebenspartnerschaftZitiert von 14
- BAG, 29.04.2004 – 6 AZR 101/03BAT: Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2 nach Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft; analoge Anwendung der Regelung für verheiratete Angestellte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 87
- OVG Bremen, 16.05.2013 – 2 A 409/05Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 – 4 S 797/12Zitiert von 8
- LG Köln, 01.10.2012 – 20 O 180/12
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 29.10.2024 – 5 Bf 209/23.Z
- VG Schleswig, 14.06.2022 – 4 B 12/22Zitiert von 6
- VG Schleswig, 14.06.2022 – 4 B 11/22Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 LPartG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.