Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 650i Verbraucherbauvertrag

Stand: 10.06.2019

Bund42 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650i#abs-1 (1) Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650i#abs-2 (2) Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/650i#abs-3 (3) Für Verbraucherbauverträge gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.

§ 650h § 650j