Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 14 Unternehmer

Stand: 10.06.2019

Bund843 Entscheidungen

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/14#abs-1 (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/14#abs-2 (2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

* Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien.

§ 13 § 21