Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1282 Leistung nach Fälligkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1282#abs-1 (1) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten. Die Einziehung einer Geldforderung steht dem Pfandgläubiger nur insoweit zu, als sie zu seiner Befriedigung erforderlich ist. Soweit er zur Einziehung berechtigt ist, kann er auch verlangen, dass ihm die Geldforderung an Zahlungs statt abgetreten wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1282#abs-2 (2) Zu anderen Verfügungen über die Forderung ist der Pfandgläubiger nicht berechtigt; das Recht, die Befriedigung aus der Forderung nach § 1277 zu suchen, bleibt unberührt.
Wird zitiert von 60 Entscheidungen zu § 1282 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 12.04.1994 – VII B 278/93Zitiert von 5
- OLG Hamm, 11.10.2006 – 20 U 43/05
- BGH, 22.04.2026 – IV ZR 168/24(Anspruch aus einer Feuerversicherung wegen eines Brandschadens des versicherten Gebäudes; Zahlungsanspruch im Anwendungsbereich von § 1128 BGB)
- LG München II, 29.04.2024 – 10 HK O 24843/14
- BGH, 11.04.2013 – IX ZR 176/11Insolvenzverfahren über Vermögen des Pfandschuldners: Alleiniges Einzugsrecht des Insolvenzverwalters bei Fälligkeit der verpfändeten Forderung und mangelnder Fälligkeit der Hauptforderung; Abrechnung der Kosten der Feststellung und Verwertung der ForderungZitiert von 5
- BGH, 14.01.2010 – IX ZR 78/09Erwerb eines Pfandrechts und Insolvenzanfechtung bei Verpfändung der monatlichen Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer GbR und des Gesellschaftsanteils selbstZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- OLG München, 27.04.2026 – 19 U 3294/25 e
- LG Stuttgart, 23.07.2025 – 27 O 259/24
- LG Wuppertal, 12.02.2025 – 3 O 29/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1282 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.