Gesetze / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BEEG§ 6 Auszahlung
Stand: 01.09.2021
Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 6 BEEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Karlsruhe, 27.10.2009 – S 11 EG 2280/08Zitiert von 3
- SG Berlin, 21.11.2012 – S 55 AS 2349/11
- SG Freiburg, 06.05.2008 – S 9 EL 5779/07Zitiert von 1
- BSG, 01.12.2016 – B 14 AS 28/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - Rechtsänderung zum 1.1.2011 - Verfassungsmäßigkeit - keine ÜbergangsvorschriftZitiert von 18
- BSG, 30.09.2010 – B 10 EG 9/09 RElterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - Erwerbsberechtigung - Lebensmonatsprinzip - sozialgerichtliches Verfahren - Behörde - Beteiligtenwechsel - Beteiligtenfähigkeit - Prozessführungsbefugnis
- LSG Hamburg, 20.07.2023 – L 4 AS 200/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 – L 14 AS 1531/20 B ER, L 14 AS 1530/20 B ER PKH
- SG Berlin, 15.06.2018 – S 37 AS 153/18Zitiert von 2
- SG Detmold, 19.02.2015 – S 18 AS 1896/13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 BEEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.02.2021 Ausfertigung
§ 6 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I 239)
BGBl. 2021 I S. 239
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.