Gesetze / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BEEG§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
Stand: 01.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEEG/5#abs-1 (1) Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen die Monatsbeträge für welche Lebensmonate des Kindes in Anspruch nimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEEG/5#abs-2 (2) Beanspruchen beide Elternteile zusammen mehr als die ihnen nach § 4 Absatz 3 und § 4b oder nach § 4 Absatz 3 und § 4b in Verbindung mit § 4d zustehenden Monatsbeträge, so besteht der Anspruch eines Elternteils, der nicht über die Hälfte der zustehenden Monatsbeträge hinausgeht, ungekürzt; der Anspruch des anderen Elternteils wird gekürzt auf die vom Gesamtanspruch verbleibenden Monatsbeträge. Beansprucht jeder der beiden Elternteile mehr als die Hälfte der ihm zustehenden Monatsbeträge, steht jedem Elternteil die Hälfte des Gesamtanspruchs der Monatsbeträge zu.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BEEG/5#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. Wird eine Einigung mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil oder einer Person, die nach § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 Anspruch auf Elterngeld hat, nicht erzielt, so kommt es abweichend von Absatz 2 allein auf die Entscheidung des sorgeberechtigten Elternteils an.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 5 BEEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 – L 11 EG 3952/10
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 – L 11 EG 5603/09
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 – L 11 EG 5604/09
- BSG, 26.05.2011 – B 10 EG 12/10 RElterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum - Lebensmonatsprinzip - Bezugsmonat - Fiktion - Doppelleistung - anspruchsberechtigter Personenkreis - Erwerbstätigkeit - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 31
- VG Minden, 14.12.2009 – 4 K 2893/08Zitiert von 1
- BSG, 29.06.2017 – B 10 EG 6/16 RElterngeld - Frühgeburt - Bezug von Mutterschaftsgeld im dritten Lebensmonat - gesetzliche Fiktion als Elterngeldmonat der Mutter - kein Elterngeldbezug des Vaters für diesen Monat - Anspruchsverbrauch - Begrenzung der Bezugsdauer - Auszahlung nach dem im Elterngeldantrag begehrten Zeitraum - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Gleichberechtigung - Schutz der FamilieZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 29.04.2026 – 1 WB 27.25Vorlagebeschluss von Fragen zum Vaterschaftsurlaub an den EuGH
- SG München, 27.03.2025 – S 32 EG 22/24
- BSG, 08.03.2018 – B 10 EG 7/16 RElterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat - einmonatiger Elterngeldanspruch - MindestbezugsdauerZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 BEEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.02.2021 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I 239)
BGBl. 2021 I S. 239
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.