Gesetze / Bundesdisziplinargesetz
BDG§ 60 Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
Stand: 01.04.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/60#abs-1 (1) Das Gericht entscheidet über die Klage, wenn das Verfahren nicht auf andere Weise abgeschlossen wird, auf Grund mündlicher Verhandlung durch Urteil. § 106 der Verwaltungsgerichtsordnung wird nicht angewandt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/60#abs-2 (2) Soweit die Disziplinarverfügung rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht die Disziplinarverfügung und den etwaigen Widerspruchsbescheid auf. Ist ein Dienstvergehen erwiesen, kann das Gericht die Disziplinarverfügung unter Anwendung der Vorschriften über die Bemessung der Disziplinarmaßnahmen auch aufrechterhalten oder zu Gunsten des Klägers ändern, wenn mit der gerichtlichen Entscheidung die Rechtsverletzung beseitigt wird. Im Übrigen bleibt § 113 der Verwaltungsgerichtsordnung unberührt.
Wird zitiert von 193 Entscheidungen zu § 60 BDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 07.04.2010 – DB 10 K 2765/09Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 06.03.2023 – 14 LB 1/22Zitiert von 3
- BGH, 23.07.2012 – NotSt (Brfg) 5/11Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers
- BVerwG, 09.10.2014 – 2 B 60/14Bemessung einer Disziplinarmaßnahme; nicht angeschuldigte belastende Umstände; Überwindung einer schwierigen Lebensphase; Reichweite der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils; Anforderung an Milderung bei KurzschlusshandlungZitiert von 154
- BVerwG, 15.06.2016 – 2 B 49/15Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" MilderungsgrundZitiert von 77
- VG Magdeburg, 09.12.2014 – 8 A 3/14Kürzung der Dienstbezüge wegen Verstößen gegen die Zeiterfassungspflicht; Unverhältnismäßigkeit von Kürzungsanteil und Laufzeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 13.03.2026 – 2 A 7.25Disziplinarverfahren wegen unangemessener Äußerungen und sexueller Belästigung; Verstoß gegen das BeweisteilhaberechtZitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2025 – DL 16 S 1005/24
- BVerwG, 09.10.2025 – 2 A 6.24Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs als Dienstpflichtverletzung eines ProfessorsZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 BDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 60 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 389)
BGBl. 2023 I Nr. 389
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.