Gesetze / Bundesdisziplinargesetz

BDG

§ 59 (weggefallen)

Stand: 01.04.2024

Bund2 Fassungen16 Entscheidungen

Für § 59 BDG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 58 § 60